Unter Wirtschaftsprüfung versteht man die Prüfung der Finanzberichterstattung von Unternehmen nach den jeweils geltenden Rechnungslegungsstandards, insbesondere im Rahmen der für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlussprüfung. Unter den Begriff fällt die Prüfung der Buchhaltung und der Bilanzierung. Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nur insoweit, als dass festgestellt wird, ob eine Unternehmensfortführung wahrscheinlich ist. In der Theorie wird bei einer Wirtschaftsprüfung ein Ist- mit einem Soll-Zustand verglichen und auf der Grundlage der Abweichung ein entsprechendes Prüftestat entweder uneingeschränkt oder eingeschränkt erteilt oder verweigert. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Abschlussadressaten (u.a. Investoren, Lieferanten, Kreditgeber, Mitarbeiter) den Informationen des Jahresabschlusses vertrauen können (Informationsfunktion), ein korrekter Gewinnausweis erfolgt (Zahlungsbemessungsfunktion) sowie auch mittelbar die korrekte Steuerlast (Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz). Je nach Rechnungslegungsstandard überwiegen bestimmte Funktionen, was sich durch unterschiedliche Ansatz- und Bewertungskriterien widerspiegelt.
Definition von Wikipedia
Geschichte der Wirtschaftsprüfung
Die ersten Erwähnungen von Wirtschaftsprüfung finden sich bereits vor 3000 Jahren in den Büchern wieder. Historiker haben auf alten Steintafeln Prüfungshäkchen ausgemacht. Ebenfalls zu dieser Zeit konnte in Ägypten die Einführung des Vier-Augen-Prinzipes ausgemacht werden. Später entwickelte das römische Reich den Prüferberuf weiter. Es galt für das gewaltige Reich einen Prüfmechanismus für den Staatsapparat zu finden.
Im Mittelalter trieb das Einführen der Zünfte den Beruf voran. Wer einem bestimmten Handwerk nachgehen wollte, musste Mitglied einer Zunft werden. Dort prüften Mitglieder anhand einer Zunftordnung die wirtschaftlichen Vorgänge und unterzogen die Handwerksbetriebe einer Innenrevision.
Im Jahre 1701 entstand in Deutschland dann die erste staatliche Rechnungskontrollbehörde. Doch erst im Jahre 1870 wurde die Betriebsprüfungspflicht eingeführt. Es wurde klar, dass man sich nicht mehr nur auf die interne Prüfung verlassen konnte, sondern dass es im Gesamtinteresse der Gesellschaft und Stakeholder ist, wenn die Bilanz und Erfolgsrechnung regelmässig von externen Experten überprüft wird.
Markt der Wirtschaftsprüfung
Interessanter Beitrag der Financial Times
Wie man sieht, hat sich der Markt in 10 Jahren verdoppelt. Was rund 10% Wachstum pro Jahr entspricht. In welcher Branche hat man das heute noch. Die Big4 (KPMG, PWC, EY und Deloitte) vereinen dabei einen Marktanteil von rund 67% auf sich. Dieser ist stabil geblieben, sprich weiterhin gibt es noch rund einen Drittel, welcher von kleineren Prüfungsunternehmen wahrgenommen werden kann.
Ablauf einer Wirtschaftsprüfung
Neben den Gesetzen und der Wirtschaftsprüfeordnung kommt vorallem den standesrechtlichen Berufsgrundsätzen ein grosses Gewicht bei. Diese Standards geben dem Prüfer sehr genau vor, wie Aufträge anzunehmen, zu planen und am Schluss durchzuführen sind. Wenn einer Prüfer grobfahrlässig gegen diese verstösst, kann ihm im schlimmsten Fall die Lizenz entzogen werden.
Eine Prüfung wird im Regelfall nach dem Stichprobenprinzip durchgeführt. In Bereichen mit hohem Risiko wird dabei logischerweise eine höhere Stichprobenanzahl gewählt.
Abschliessend erstellt er einen detaillierten Bericht zu Handen der Geschäftsleitung, wo alle Fehler oder Verbesserungsvorschläge aufgeführt werden. Dieser Bericht bildet im nächsten Jahr die Grundlage für die Aufnahme der Prüfung. Man schaut, ob die Fehler ausgebessert wurden. Gravierende Sachen können auch im Prüferbericht aufgenommen werden, welcher im Geschäftsbericht abgedruckt wird. So soll eine Information an die Aktionäre erfolgen, wenn desen Geld allenfalls in Gefahr geraten kann.
Zielkonflikt Wirtschaftsprüfung
Von Seiten der Wirtschaft wird öfters Kritik laut, dass es einen zu grossen Zielkonflikt gibt bei der Neutralität der Prüfer. Zum einen sollen diese krtisch Nachfragen und die Finger in Wunden legen, zum anderen möchten sie aber auch den Auftrag fürs nächste Jahr unbedingt wieder. Allerdings sollte auch ein Auftraggeber an einer Stetigkeit interessiert sein. Es bringt ihm nichts, jedes Jahr den Prüfer zu wechseln. Zum einen brauchen die neuen Prüfer wieder eine gewisse Zeit, bis sie sich detailliert in die Materie eingearbeitet haben, zum anderen macht es auch gegen Aussen nicht den besten Eindruck. Der Gesetzgeber versucht momentan, vor allem beim Verkauf von Zusatzdienstleistungen einzuschreiten. Öfters werden in der Prüfung Sachen festgestellt, welche vorzugsweise gerne mit der eigenen Beratungsunit des Prüfungsunternehmen gelöst werden.